Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Stand: 30. Oktober 2026
ENTWURF / KURZFASSUNG – vor Verwendung alle Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] ersetzen und anwaltlich prüfen lassen. Für EU-Restaurants kann alternativ eine Fassung auf Basis der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission für Auftragsverarbeitung (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915) verwendet werden.
Dieser Vertrag nach Art. 28 DSGVO, Art. 28 UK GDPR und Art. 9 DSG (Schweiz) ist Bestandteil der AGB für Restaurants.
Verantwortlicher: das Restaurant, das die Restaurant-Software von Mesamia nutzt („Restaurant“). Auftragsverarbeiter: Mesamia [RECHTSFORM], [STRASSE NR], [PLZ ORT], [LAND] („Mesamia“).
1. Gegenstand und Dauer
1.1 Mesamia betreibt für das Restaurant die Restaurant-Software (Posteingang, Tischplan/Raumplan, Gästebuch, Regeln für die automatische Annahme, No-Show-Schutz, Gast-Status) und bearbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Restaurants.
1.2 Die Dauer entspricht der Laufzeit des Vertrags über die Restaurant-Software.
1.3 Nicht erfasst sind Bearbeitungen, für die Mesamia selbst Verantwortlicher ist (Gastkonten, Gäste-Apps und -Website, Übermittlung von Anfragen, Abrechnung mit dem Restaurant). Für eigene Notizen im Gästebuch und die Nutzung von Gästedaten im Betrieb ist das Restaurant Verantwortlicher.
2. Art der Daten, Betroffene, Zweck
| Betroffene | Gäste des Restaurants; Mitarbeitende des Restaurants (Nutzer der Software) |
| Datenkategorien | Name, Telefonnummer, E-Mail, Buchungsdaten (Datum, Zeit, Personenzahl, Kinder, Kinderstuhl, Hund, Notiz, Status), Besuchshistorie beim Restaurant, Gast-Status und Vorteile, Gästebuch-Notizen, Status von No-Show-Gebühren; Login- und Rollendaten der Mitarbeitenden |
| Besondere Kategorien | Allergie-Angaben (Gesundheitsdaten) – nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Gastes, nur für die betreffende Buchung sichtbar, Löschung 30 Tage nach dem Besuch |
| Zweck | Entgegennahme und Bearbeitung von Tischanfragen, Tisch- und Gästeverwaltung, No-Show-Schutz, Gast-Status, CSV-Export |
3. Weisungen
Mesamia bearbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Restaurants. Diese Weisungen sind dieser Vertrag, die AGB und die Einstellungen und Aktionen des Restaurants in der Software. Ist Mesamia gesetzlich zu einer anderen Bearbeitung verpflichtet, teilt Mesamia dies vorher mit, soweit zulässig. Hält Mesamia eine Weisung für rechtswidrig, informiert Mesamia das Restaurant.
4. Pflichten von Mesamia
Mesamia
- verpflichtet alle Personen mit Zugriff auf Vertraulichkeit;
- trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen (Anhang 1);
- unterstützt das Restaurant bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Export), bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei Meldungen an Aufsichtsbehörden;
- meldet Verletzungen der Datensicherheit unverzüglich, möglichst innerhalb von [48] Stunden nach Kenntnis;
- löscht oder übergibt die Daten nach Vertragsende nach Wahl des Restaurants (Export als CSV während [30] Tagen nach Vertragsende), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht;
- stellt die zum Nachweis nötigen Informationen bereit und ermöglicht Überprüfungen (Audits) nach angemessener Vorankündigung, grundsätzlich höchstens einmal pro Jahr und auf Kosten des Restaurants, sofern kein konkreter Anlass besteht. Vorrangig genügen aktuelle Zertifikate oder Berichte.
5. Pflichten des Restaurants
Das Restaurant ist für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung und die Information seiner Gäste verantwortlich, insbesondere für eigene Notizen im Gästebuch. Es nutzt Allergie-Angaben nur für die betreffende Buchung.
6. Unterauftragsverarbeiter
6.1 Das Restaurant erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Derzeit sind dies:
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Sitz / Datenstandort |
|---|---|---|
| Supabase [Vertragspartner prüfen] | Datenbank, Authentifizierung, Hosting, Backend-Funktionen | Anbieter USA; Daten in der EU (Frankfurt) oder der Schweiz (Zürich) [REGION FESTLEGEN] |
| Vercel [Vertragspartner prüfen] | Hosting der Web-Anwendung | Anbieter USA; EU-Region |
| Twilio [Vertragspartner prüfen] | SMS-Versand | USA |
| Resend [Vertragspartner prüfen] | E-Mail-Versand | USA |
| Expo [Vertragspartner prüfen] | Push-Benachrichtigungen | USA |
| Sentry [Vertragspartner prüfen] | Fehleranalyse | USA [EU-DATENREGION PRÜFEN] |
| PostHog [Vertragspartner prüfen] | Produktanalyse [NUR AUFNEHMEN, FALLS IN DER RESTAURANT-SOFTWARE GENUTZT] | EU (Frankfurt) |
6.2 Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von Mesamia für diesen Vertrag: Das Restaurant schliesst für sein Stripe-Konto einen eigenen Vertrag mit Stripe und ist Händler der No-Show-Gebühren.
6.3 Mesamia informiert das Restaurant mindestens [30] Tage vor dem Einsatz eines neuen oder dem Wechsel eines Unterauftragsverarbeiters (z. B. per E-Mail oder in der Software). Das Restaurant kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; ist keine Einigung möglich, kann es den Vertrag kündigen.
6.4 Mesamia verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau.
7. Übermittlung in Drittstaaten
Übermittlungen in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgen nur mit geeigneten Garantien, insbesondere Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (mit Anpassungen für die Schweiz bzw. dem UK International Data Transfer Addendum) oder – soweit der Empfänger zertifiziert ist – auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework, seiner UK-Erweiterung bzw. des Swiss-US Data Privacy Framework.
8. Haftung und Schlussbestimmungen
Für die Haftung gelten die AGB für Restaurants, soweit zwingendes Datenschutzrecht nichts anderes vorsieht. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB in Datenschutzfragen vor. Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach den AGB, soweit Art. 28 DSGVO nicht das Recht eines EU-Mitgliedstaates verlangt [PRÜFEN].
Anhang 1 – Technische und organisatorische Massnahmen (Kurzfassung)
- Verschlüsselte Übertragung (TLS) und Verschlüsselung gespeicherter Daten beim Hoster;
- Zugriffsschutz auf Datenbankebene (Row Level Security): Restaurants sehen nur ihre eigenen Daten; Allergie-Angaben nur für die betreffende Buchung;
- Rollen- und Rechtekonzept für Mitarbeitende des Restaurants und für Mesamia-Personal; Zugriff nach dem Need-to-know-Prinzip;
- Keine Speicherung vollständiger Kartendaten bei Mesamia (nur bei Stripe);
- Protokollierung von Statusänderungen bei Buchungen;
- Automatische Löschung von Allergie-Angaben 30 Tage nach dem Besuch;
- Regelmässige Backups beim Hoster; [WIEDERHERSTELLUNGSZIELE ERGÄNZEN];
- Fehlerüberwachung und Incident-Prozess; [WEITERE MASSNAHMEN ERGÄNZEN].